Administration
In der Administration von LANprovision lassen sich drei Einstellungen vornehmen.
- Ob die Provision nach OP-Ausgleich erfolgt (Ja) oder vor OP-Ausgleich (Nein).
- Ob Rabatte bei der Provisionsberechnung berücksichtigt werden sollen (Ja) oder nicht (Nein).
- Ob Skonto bei der Provisionsberechnung berücksichtigt werden soll (Ja) oder nicht (Nein). Verschiedene Kombinationen zwischen diesen Einstellungen sind mit einer Ausnahme möglich. Nicht möglich ist eine Kombination aus „Provision nach OP-Ausgleich: Nein“ und „Skontoberücksichtigung: Ja“. Skonto kann nur berücksichtigt werden, wenn die Provision nach OP-Ausgleich fällig wird.


- Provision nach OP-Ausgleich
Übernimmt man die Einstellung, dass eine Verprovisionierung erst nach OP-Ausgleich erfolgt, kann die Provision des entsprechenden Vertreters nur dann abgerechnet werden, wenn der durch Rechnungslegung entstandene Offene Posten vollständig ausgeglichen ist. Jedoch gibt es hier einige Besonderheiten, die vorkommen können.
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Beispiel: Neben dem im „Provisionsfaktor“ genannten Beispiel, gilt ähnliches für den Fall, wenn ein Kunde die gekauften Artikel beanstandet. Ist der Zahlungsbetrag dann z.B. 800,- € statt 1000,- € muss die Differenz im Rechnungswesen oder in der OP-Verwaltung erfasst werden, damit der Offene Posten als beglichen gilt.
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Beispiel: Erfolgt die Berechnung von Artikeln über Teilzahlungen, kann die Provision auch erst dann erfolgen, wenn der gesamte Betrag beglichen wurde, d.h. erst nach der letzten Teilzahlung. Der Zeitraum über den sich die Teilzahlungen erstrecken, ist dabei unerheblich.
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Beispiel: Wenn eine Gutschrift einen bestehenden offenen Posten ausgleicht, so wird in der Provisionsauswertung einmal der Rechnungsbeleg mit den ermittelten Provisionen positiv und auch die Gutschrift separat mit den ermittelten negativen Provisionen aufgeführt. Somit ist dann in Summe keine Provision fällig (bei Gleichheit der Beträge!).
Durch Rechnung, Direkt-Rechnung oder Sofort-Rechnung werden Provisionen positiv aufgeführt. Storno-Rechnungen und Gutschriften sorgen dafür, dass Provisionen negativ aufgeführt werden.

Wird kein Haken in das Feld „Provision nach OP-Ausgleich“ gesetzt, kann eine Verprovisionierung direkt nach Rechnungslegung und Übergabe in das Rechnungswesen/OP-Verwaltung stattfinden. Vorausgesetzt entsprechende Stammdaten und Belege sind erfasst und erstellt, können Sie nach der Rechnungsübergabe direkt weiter zur Provisionsauswertung.
- Rabattberücksichtigung
Mit der Einstellung Rabattberücksichtigung Ja/Nein wird gesteuert, ob Rabatte Auswirkung auf die zu berechnende Provision haben. Mit der Einstellung „Rabattberücksichtigung: Ja“ wird der Provisionsbetrag ausgehend von der Positionssumme abzüglich des Rabattbetrags berechnet. Bei „Rabattberücksichtigung: Nein“ bleibt der Rabatt bei der Provisionsberechnung unberücksichtigt.
Beispiel für „Rabattberücksichtigung: Ja“: Artikelpreis 80 €, Rabatt 30 %, Provisionssatz des Vertreters 10 % Provisionsbasis: 80 € - 30 % = 56 € Provision: 56 € x 10 % = 5,60 €
Die Provision mit Rabattberücksichtigung wird direkt in den entsprechenden Masken angezeigt und wirkt sich nicht auf den Faktor aus.
- Skontoberücksichtigung
Wird die Skontoberücksichtigung auf „Ja“ gestellt, wird bei der Provisionsberechnung Skonto über den Faktor entsprechend berücksichtigt (siehe Provisionsfaktor). Bei Skontoberücksichtigung „Nein“ bleibt Skonto unberücksichtigt bei der Verprovisionierung.
Einsatzmöglichkeiten
Einsatz der Layout-Vorlagen (auch „Templates“ genannt)
Für die Anzeige der Seminare und die Suchseite, sowie die Abläufe in dem Anmeldevorgang bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zwischen mehreren standardisierten Layout-Vorlagen zu wählen. Der Einsatz eines Standard-Layouts ist in der Einrichtungspauschale enthalten. Individuelle Anpassungen sind dabei selbstverständlich möglich und werden von uns nach einem verbindlichen Angebot umgesetzt.